Zitat:
Zitat von Joachim Voigt
Das hat mit dem vorliegenden Fall leider 0,0 zu tun. Keiner behauptet, die Spieler hätten NACH Vertragsende warten müssen um für einen anderen Verein zu spielen.
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Wie oft muss ich das erklaeren: Ich bestreite nicht, dass der Vertragsfrist an sich Gueltigkeit hat. Aber der Vertragsfrist ist nicht unabhaengig, sondern ist an die Saisonfrist gebunden, und diese wiederum ist meiner Meinung nach ungueltig.
Wenn das Gericht dies auch so sieht, dann wuerde es eine nachtraegliche Korrektur der formalen Saisonfrist geben, wodurch auch die Vertragsfrist mit geaendert wird, und dann hat der Spieler im Nachhinein den Vertragsfrist doch eingehalten.