Zitat:
Zitat von henrypijames
Juristisch ist die Sache natuerlich umstritten. Meine Ansicht ist es, dass die ETTU-Frist eine Wettbewerbs- und Berufs-Behinderung darstellt, u. a. weil sie den betroffenen Vereine und Spieler schadet (vgl. das moralische Argument oben). Deshalb ist diese Frist als nichtig zu erklaeren - durch das Gericht, hoffentlich - und durch die eigentliche Spielzeitraum zu ersetzen. Sobald das geschieht, gibt es auch keinen Streit mehr darueber, ob die Spieler ihre Vertraege eingehalten haben oder nicht.
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Hoffen wir, daß nicht ein ordentliches Gericht über die Fälle entscheiden muß, sondern, daß man eine Lösung findet, die für alle tragbar ist.