Zitat:
Zitat von mithardemb
- Unwissenheit schützt im allgemeinen nicht. Wer einen Vertrag unterschreibt der hat die Verantwortung diesen zu lesen.
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Da kommt es wieder. Nochmal: Die "Unwissenheit" ist nur ein zusaetzlicher, unwesentlicher Punkt. Auch wissentliche Verstoesse gegen falsche Regeln sind keine Verfehlungen (manchmal - wie im Fall einer zivilen Ungehorsamkeit - erst recht nicht).
Zitat:
Zitat von mithardemb
- Auch "falsche" im Sinn von "unsinnigen" Regeln haben Gültigkeit.
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Nicht, wenn sie durch eine hoehere Regelung, z. B. ein Gesetz oder ein Gerichtsurteil, umgeworfen werden.