Zitat:
Zitat von henrypijames
Da kommt es wieder. Nochmal: Die "Unwissenheit" ist nur ein zusaetzlicher, unwesentlicher Punkt. Auch wissentliche Verstoesse gegen falsche Regeln sind keine Verfehlungen (manchmal - wie im Fall einer zivilen Ungehorsamkeit - erst recht nicht).
|
- Wenn die "Unwissenheit" ein unwesentlicher Punkt ist, dann sollten wir ihn jetzt mal Beiseite lassen und nicht ständig erneut anführen.
- Daß
manchmal sogar ziviler Ungehorsam angebracht ist, ist zweifelsfrei richtig. Allerdings ist das eben sehr sehr selten der Fall.
- Wir müßten jetzt mal "falsch" differenzieren. "Falsch" im Sinne von gesetzeswidrig erfordert das verletzte Gesetz, "falsch" im Sinne von "sinnlos" hat Gültigkeit.
Zitat:
Zitat von henrypijames
Nicht, wenn sie durch eine hoehere Regelung, z. B. ein Gesetz oder ein Gerichtsurteil, umgeworfen werden.
|
Absolut richtig, allerdings müßten wir dieses Gesetz wie gesagt erst mal ausfindig machen.