Zitat:
Zitat von mithardemb
Dazu müßte aber erst mal das Gesetz gefunden werden gegen das hier verstoßen wurde. Bisher konnten wir ja noch nichts wirklich handfestes finden. Aber wie gesagt ich gehe mal davon aus, daß es nicht bis vor den Kadi geht.
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Es geht nicht darum, einen garantierten Beweis dafuer zu erbringen, dass die ETTU-Fristen gesetzeswidrig sind. Ich moechte nur auf die grundsaetzliche Moeglichkeit hinweisen, dass eine Bestimmung, die man zunaechst zugestimmt hat, auch nachtraeglich gerichtlich angefochten werden kann. Denn Drecksack und charlies scheinen der Meinung zu sein, dass die Vereine durch ihre vorherige stillschweigende Zustimmung das Recht verloren haetten, die ETTU-Fristen nachtraeglich zu widersprechen.