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AW: Wahrnehmung der Kleberegel
Nochmal zusammengefasst:
Solange es kein vom zuständigen Verband (ZB DTTB) zugelassenes Kontrollverfahren mit den Geräten gibt kann man weiter kleben. Es ist einfach nicht beweiskräftig nachzuweisen ob und womit jemand klebt oder geklebt hat. Solange es keinen Beweis gibt gibt es auch keine Sanktionen. So die Aussage für den bereich des DTTB. jetzt ist nur noch abzuwarten wie der geneue Wortlaut des zuständigen Verbandes aussieht und ab wann er das Kontrollverfahren für welche Gruppe zuläßt.
Hier sieht man zb:
ITTF: 1.1.2008 für Jugend 1.9.2008 für Erwachsene
Schweiz: 1.1.2008 für alle
DTTB (so klang es): 1.9.2007 für Jugend und 1.9.2008 für Erwachsene
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Zitat Kriegela: Zu Tode geänderte Sportart - Rest in Peace - Tischtennis
Me too ... TT Classic rules
TT mit P-Ball ist wie S... mit einer Gummipuppe.
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