Zitat:
Zitat von Drecksack
Das kann man drehen und wenden wie man will, der Spieler und der Club haben das zu unterschreiben und damit kann sich die ETTU darauf berufen, dass beide Seiten wussten, was sie tun.
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Wie oft muss ich das betonen: Nur weil man von einer Regelung wusste, und diese sogar evtl. ausdruecklich zugestimmt hat, heisst es noch lange nicht, dass diese Regelung auch rechtens ist, und man nicht hinterher dagegen klagen kann.
Wenn ich etwas im Einzelhandel kaufe, dann stimme ich damit die AGB des Geschaefts zu - manchmal stillschweigend, manchmal sogar per Unterschrift. Wenn die AGB aber sogenannte "unfaire Klausel" enthaelt, kann ich spaeter dennoch dagegen klagen, und es ist nicht selten, dass solche Klaeger vor Gericht Recht bekommen (besonders oft in dem Telekommunikations-Bereich in den letzten Jahren). Die unsinnige Saison-Endtermin, die von der ETTU festgelegt wurde, ist einen solchen "unfaire Klausel". Dem hat man am Anfang zwar zugestimmt, aber jetzt realisiert man, warum er unfair ist, und erhebt im Nachhinein Einspruch dagegen. Die anfaengliche Zustimmung ist nicht entscheidend.