Zitat:
Zitat von TobiGee
Gönnern sollte dies zurecht anfechten. Schliesslich haben die anderen Vereine ja gegen diese Regel verstossen (ob die nun rechtswidrig ist sei dahingestellt).
Wäre nur zu schön wenn die ETTU für diese recht merkwürdige Regel noch Strafe von den Vereinen kassiert. Ge*ickt eingeschädelt 
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Der zweite Teil deines Post:
Zum ersten: Gönnern wird das eventuell nicht anfechten, eben weil ein Gang vor ein ordentliches Gericht nicht ganz risikolos ist und zudem noch 'ne Menge Geld kostet.
Das ganze Verhalten der ETTU bezüglich dieser "Regel" ist doch als mittelklassiges Schuldeingeständnis zu werten; die "Strafen" sind alles andere als drakonisch; hier hofft man doch offensichtlich, dass Gras über die Sache wächst.