|
Ich kenne keine Stellen, die den Anspruch auf einen zweiten Schiri regeln würden. Manchmal ist´s vorgeschrieben und ansonsten würde ich sagen Vereinbarungssache.
Ohne besonderen Grund darf der Schiri meiner Ansicht nach nicht seinen Standpunkt wechseln, weil sonst die chancenausgleichende Wirkung des Seitenwechsels diesbezüglich ja hinfällig würde. Steht evtl. in ner Schiri-Ordnung.
Wenn er im Weg ist oder aber auf einmal gegen die Sonne gucken müsste, wäre ein Seitenwechsel natürlich gerechtfertigt (aber nur einmal, nicht nach jedem Satz)
|