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AW: Wahrnehmung der Kleberegel
Stefano Soro (EU-Kommission; Generaldirektion Gesundheit und Verbraucherschutz) schreibt u.a.:
"Es ist sehr bedauerlich, wenn das Frischkleben mit lösehaltigen, gesundheitsschädlichen Klebern zwar durch die ITTF verboten ist, das Verbot in der Praxis aber nicht durchgesetzt wird.
Darauf hinweisen möchte ich, dass Benzol und Toluol in Klebern für die Öffentlichkeit verboten sind (Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 vom 18. Dezember 2006) Sofern dennoch Kleber mit diesen Bestandteilen im Handel sind, können diese durch die Überwachungsbehörden vom Markt genommen werden. So wurden in letzter Zeit Kleber zur Fahrradreparatur beschlagnahmt, weil sie Benzol enthielten."
Damit hat sich die Gefahr, dass Uneinsichtige ab 2008 auf hoch toxische Kleber ausweichen, ohnehin verringert.
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Schwätzer“ sind laut, solange es leicht ist – und leise, wenn es ernst wird.
Geändert von Rudi Endres (11.07.2007 um 15:03 Uhr)
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