Zitat:
Zitat von Fastest115
Aber auch diesen festzustellen würde ein riesenmaß an Kontrolle erfordern. Das wäre unverhältnismäßig.
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Soherum ja, aber es wäre ja schon sinnvoll die Regeln so zu formulieren, dass das drinsteht, was dann im Endeffekt gemeint ist.
Also z.B. sinngemäß "Es ist verboten, mit einem Schläger zu spielen, bei dem das geeichte Testgerät einen zu hohen Lösungsmittelwert ermittelt". Dann hätte man eine kontrollierbare Regel; nun hat man zum einen die Regel, zum anderen das, was kontroilliert werden kann und letztendlich entscheidet.