Zitat:
Zitat von Fastest115
Ja klar. Es ging aber oben nicht um die Zeit jetzt wo noch die Übergangslösung mit dem "Darf" ist sondern um die Lage in einem Jahr wo man nicht mehr den Kleber benutzen darf. Aber man kann ihn rein theoretisch noch benutzen wenn man ne Woche oder so vorher (bevor man ihn in ein Enez hält) klebt fällt beim test nich mehr auf. Also eigentlich was verbotenes was man aber nicht nachweisen kann (und eigentlich auch nicht muß) aber Hogar besteht eben auf diese 100% Kontrolle die man eben mit Enez nicht liefern kann.
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Ich bestehe überhaupt nicht auf eine 100%tige Kontrolle, die wird es gerade in unteren Klassen nie geben. Es macht für mich nur keinen Sinn eine Regel zu verkünden, die nicht konmtrolierbar ist, aber wenn es denn so sein soll, dann ist es so. Besser währe meiner Meinung nur eine Regel, die zum Ausdruck bringt, dass jeder Spieler so für seinen Schläger verantwortlich ist, dass er nicht bei der Enez-Kontrolle durchfällt.
Letzte Begründung, das Klebeverbot ist durch Spieler verursacht worden, die in einer Intensität geklebt haben, so dass eine gesundheitliche Gefährdung nicht ausgeschlossen werden konnte. Wenn die Spieler ihre Beläge nur einmal im Jahr geklebt hätten, währe keiner auf die Idee gekommen, die Regeln zu ändern.
Die Regeländerung trifft nun aber auch diejenige die im geläufigen Sinn nicht frischkleben. Mein Mannschaftskamerad, der seinen Schläger mit Noppengummi vor 10 Jahren hat kleben lassen, hat ihn garantiert nicht der zukünftigen Regel entsprechend kleben lassen, nur bei einem Test wird dies nicht auffallen. Was soll ich ihm nun raten?
1. Klebe deinen Schläger neu mit zulässigem Kleber.
oder
2. Spiele einfach so weiter, auch wenn es gegen die Regel ist, es wird ja keiner beanstanden.
Die erste Antwort finde ich ziemlich unsinnig und die zweite hat doch den faden Beigeschmack, des nicht an die Regeln Haltens.
Eine Regel, die einen Grenzwert beinhaltet währe einfach klarer.
Aber wie gesagt, ich bin ein kleines Licht und gewohnt mich an veränderte Gegebenheiten anzupassen.