Zitat:
Zitat von Ludwig
Eine nachlassende Griffigkeit hat für den Spieler eigentlich nur Nachteile, da er dem Ball weniger Rotationsveränderung geben kann. In der Weltspitze (TOP 100 Damen und TOP 500 Herren) gibt es meines Wissens nach keinen einzigen Spieler, der mit glatten Langnoppen oder mit Anti-Top erfolgreich ist. Die Regel, das ein Belag eine minimale Griffigkeit aufweisen muß, die im nächsten Jahr eingeführt werden soll, hat also dort keinerlei Auswirkungen sondern greift nur auf unteren Ebenen.
Was die Belagsveränderungen angeht: Jedes Gummi-Material ändert sich ab Herstellungsdatum kontinuierlich. Da es keine Grenze in den Regeln gibt, wie stark es sich durch natürliche Alterung ändern darf, haben wir das Problem, ab wann ein Belag sich denn so geändert haben soll, das er nicht mehr gespielt werden darf. Wenn der frisch hergestellte Belag zugelassen ist, ist es dann auch noch der einen Monat alte Belag, bei dem sich das Gummi durch Alterung, Aushärtung,... und durch das Treffen von Tischtennisbällen doch schon stark geändert hat ??? Manche Beläge sind ja schon nach sehr kurzer Zeit recht abgespielt. Wo will man da die Grenze setzen ? Jede wie auch immer geartete Schiedsrichter-Enscheidung ist doch unter dem Gesichtspunkt der natürlichen Änderung des Materials Gummi nur willkürlich und nie gerecht.
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Ja das ist genau der Punkt, der bei NI Belägen Probleme bereitet. Ab wann ist es einen Veränderung...wie schon oben von mir geschrieben....
Aber wenn man das entsprechend dir so sieht, das man nicht sagen kann wann das eintritt ist das bei LN genauso. wenn jemand einen griffigen LN Belag lange spielt bzw der älter ist wird er oben eben glatter...genau das gleiche.
Der Vorteil in beiden Fällen ist der: Der gegner denkt zb wenn er in nen Sriver zieht das nen Ball mit Überschnitt wiederkommt und drückt den nächsten nach unten. da der Belag aber spiegelglatt ist kommt kaum Schnitt zurück und er drückt ihn ins Netz.
Aber naja. machen können wir eh nix. Wenn jemand nen glatten Sriver spielt liegt es im Ermessen des OSR soweit vorhanden das Material zuzulassen oder nicht. Gerecht oder nicht ist dann unmaßgeblich da es ne Tatsaschenentscheidung ist.