Zitat:
Zitat von Aufschlagwunder
Ok Alex, das mache ich jetzt aber nur für das Bier...
Wir sind uns sicher einig, dass Punkt 7.1.8 der WSO "Meisterschaft, Auf- und Abstieg" auch für die Hessenliga gilt?
Ihr beruft euch doch sicher unter anderem auf den Punkt 7.1.8.4:
"Durch vermehrten Aufstieg aus einer höheren Klasse oder Ausübung des Startrechts gem. WO 7.1.9.3 kann sich die Zahl der Mannschaften über den Sollstand (10 bzw. 12) hinaus erhöhen."
|
Nein
Zitat:
Zitat von Aufschlagwunder
Denn dies hier ist vermutlich die Argumentation, auf die du dich berufst:
Punkt 7.1.5.1:
"Die Hessenliga der Damen und Herren spielt in 2 Gruppen mit je 10 Mannschaften".
|
Ja
Zitat:
Zitat von Aufschlagwunder
Wenn es also kein "Sollstand" sondern ein "Muss-Stand" ist, könnten nun völlig rechtens Mannschaften der Hessenliga (z.B. potentielle Abstiegskandidaten) gegen den vermehrten Aufstieg Einspruch einlegen, da sie sich durch 3 Absteiger im nächsten Jahr benachteiligt fühlen, da es eigentlich ja nur 1 oder 2 Absteiger gegeben hätte.
|
Nein

Da steht weder Soll noch Muss. Die Hessenliga hätte mit 10 Teams gespielt, wenn das Relegationsspiel rechtzeitig angesetzt worden wäre.
Zitat:
Zitat von Aufschlagwunder
Ich freue mich also auf das versprochen Bierchen 
|
Hast Du mit der Argumentation meines Erachtens nach nicht verdient. Aber du kannst dagegen Einspruch einreichen. Wie, das kann ich dir jetzt ganz genau erklären, habe da schon Erfahrung drin
Zitat:
Zitat von Aufschlagwunder
Aber darum ging es mir gar nicht. Nur pauschal ständig gegen den HTTV zu wettern, weil man als 3. nicht aufsteigen darf, nervte allmählich ein wenig 
|
Nicht,weil man als Dritter nicht aufsteigen darf, sondern weil man sich nicht an bestehende Regeln in der eigenen WSO gehalten hat
Alles andere demnächst per PN