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Alt 19.07.2007, 09:58
mephisto240864 mephisto240864 ist offline
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:-) AW: Wahrnehmung der Kleberegel

Zitat:
Zitat von basicchannel Beitrag anzeigen
hier stellt sich das gleiche problem dar. wie will man beweisen, dass der benutzte kleber ein nicht zugelassener ist? der klebende spieler kann durchaus behaupten, es wäre ein zugelassener kleber auf wasserbasis (vorausgesetzt die wenigen vorhandenen werden bald auf die ittf liste gesetzt), der in eine andere kleberdose (die eines nicht zugelassenen klebers) umgefüllt wurde.
Hm,irgendwie interpretiere ich die nicht mehr vorhandene Zulassungsliste für Kleber so, dass man, auf eigene Gefahr, kleben kann womit man will.
Naja,ich habe mir aber ein Minitübchen von einem dieser neuen Kleber besorgt und meinen neuen,supermodernen Belag mit Frischklebeeffekt, damit aufgeklebt.
Bisher habe ich für einen Belag, Palio Speed, ca. 13 Euro gezahlt, jetzt sind es fast 40 Euro.
Aber anders geht es scheinbar nicht mehr.
Werd wohl das eine oder andere Preisgeldturnier gewinnen müssen*gg*
Aber vielleicht gibt es ja jetzt bei den Turnieren neuartige Kleber und Beläge,anstelle von Pokalen zu gewinnen.
Wäre doch ne Idee Marcus;-).
Aber zum Abschluß muß ich nochmal sagen, dass ich diese ganze Bevormundung immer noch nicht verstehe.
Ich bin immer noch der Meinung das,wenn ich mir nur selber schade, auch weiter kleben dürfen sollte(.Z.B. zuhause).
Aber es ist müßig darüber nachzudenken und ich mach das Beste draus.
Wird aber spannend, wenn ich dann bei ner Veranstaltung zum Oberschiedsrichter gehe und moniere, dass ich mich in meiner Gesundheit beschwert fühle,weil jemand in der Halle oder direkt am Eingang raucht.
Immerhin hat der für die Zeit der Veranstaltung hausrecht und wäre ja dann vielleicht haftbar zu machen,wenn er nicht einschreitet.Oder ist es vielleicht doch der Verband an den ich mich wenden muß*grübel*.
Fragen über Fragen*gg*.
Gruß Twardy

Geändert von mephisto240864 (19.07.2007 um 10:01 Uhr)
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