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Zitat von Daim
Ich kann der Argumentation von Eichenzell nur bedingt folgen.
Im Falle einer Unterbesetzung ist geregelt, dass dies durch vermehrten Aufstieg ausgeglichen wird und dass eventuelle Relegationsspiele zu berücksichtigen sind.
Dies ist im Fall Assenheim so geschehen. Eichenzell hat sich zu seinem eigenen Bedauern für eine Zurückziehung entschieden und steht folglich nicht mehr als Aufsteiger zur Verfügung. Somit sind die Relegationsplätze bereits beachtet.
Jetzt ist aber ein weiterer Platz frei geworden. Die Argumentation pro Flieden 2 stützt sich ja offenbar darauf, dass bei Verzicht eines planmäßigen Aufsteigers der Nächstplatzierte ein Aufstiegsrecht hat.
Die war vermutlich die Grundlage für das Verfahren von Wölfersheim in der BL 4. Dort hatte der Meister zurückgezogen.
In diesem Fall hat aber nicht der Meister zurückgezogen. Nach meinem Verständnis ist aber mit einem planmäßig festgelegtem Aufsteiger eine Mannschaft gemeint, für deren Tabellenplatz bereits zu Rundenbeginn festgelegt ist, ob der Platz zum Aufstieg berechtigt.
Ein im Nachhinein durch Relegation ausgespieltes Ergebnis von zu diesem Zeitpunkt nicht aufstiegsberechtigten Mannschaften löst nach meinem Verständnis kein planmäßiges Aufstiegsrecht aus, da ohne Veränderung von oben auch kein Aufstieg stattfindet. Somit ist in einem solchen Fall kein Aufstieg möglich und folglich ergibt sich dadurch noch kein Aufstiegsrecht.
Außerdem wird innerhalb der BOL auch nur ein vorsorgliches Aufstiegsspiel durchgeführt.
Ich mag mich irren, das will ich nicht ausschließen, aber ich denke, dass es nicht nur mir logisch erscheint, dass Flieden 2 und Büdingen-Lorbach unter gleichen Bedingungen (beide Tabellendritte) auch gleichberechtige Rechte an einem Aufstieg haben.
In die Hessenliga wurde doch auch beide Tabellenzweite aufgenommen.
Ich sehe hier absolute Parallelen zu Heuchelheim und Stadt-Allendorf 2 und so sollte auch gleichermaßen hier Verfahren werden. Dies bedeutet, dass beide Vereine hoch dürfen.
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@daim
es passiert ja nicht oft, aber ich bin absolut deiner meinung.

ich kann auch keine analogie erkenne zwischen dem "fall wölfersheim" (der BspW hat wölfersheim ja nicht aufsteigen lassen, sondern offensichtlich der rechtsausschuss) und jetzt flieden, denn der meister ist ein regulärer direkter aufsteiger. wenn dieser verzichtet, kann ich nachvollziehen, dass man den zweiten dann als direkten aufsteiger zulässt.
flieden jedoch soll ein aufstiegsrecht einnehmen für einen verlierer eines relegationsspiels, welches flieden nie gespielt hat - das ist schon etwas seltsam.
würde mich auch interessieren, ob büdingen jetzt auch noch klagt.