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Alt 11.07.2002, 07:39
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Zitat:
Original geschrieben von Ino
und das sehe ich genau andersrum. Wenn die Richter befangen waren, dann gab es keine faire Verhandlung, daher ist es richtig dagegen vorzugehen.

....
Oh, da habe ich mich falsch ausgedrückt. Natürlich darf und muss (!!) Unterhaching klagen wenn der Richter befangen war! Aber die Begründung war ja, das der Richter generell befangen ist, weil er aus Darmstadt kommt. Das ist nicht nur Quatsch, sondern auch eher genau umgekehrt. Der Darmstädter Richter gilt schon seit Jahren als scharfer Kritiker der Eintracht. Allerdings reichen normalerweise vor Gericht regionale Zugehörigkeit nicht für einen Befangenheitsverdacht aus (das wäre, wie wenn ein Dortmunder Richter nicht über einen Gelsenkirchner Mörder entscheiden dürfte). Zweiter Grund des formellen Fehlers war, das der andere Richter nicht in Stuttgart richten darf. Der Ort Stuttgart war aber rein zufällig und wurde aus verständlichen Gründen nicht, wie bei sonstigen Fällen, in Frankfurt gewählt.
Der Knüller ist ja auch, das Unterhaching bei der Verhandlung eigentlich gar nix zu suchen hatte und man Kupka aus good will mit dazugenommen hat. Jetzt nutzt er die Offenheit und Gutmütigkeit des Gerichts und macht eine Schmierenkomödie draus. grrrrrrrrrrrrrrrrrrrrr

Bah, wenn ich diese kleinkarierten Winkelzüge beschreibe, schwillt mir schon wieder der Kamm
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