Scheinbar wird beim "technical Leaflet T4" fortgesetzt was schon beim Verbot der Lömis praktiziert wird. Denn es wird zwar eine Mindestreibung vorgegeben, doch man geht scheinbar davon aus, dass diese nur bei NA getestet wird. Denn unter D. Administrative Procedure steht unter 1.1., dass es sein kann, dass bei NA-Belägen die Reibung getestet wird und der Antragsteller deshalb besser zwei Exemplare einsenden soll. Demnach gilt auch für NI-Beläge ein Mindestreibungswert, doch dieser wird nicht kontrolliert.