Zitat:
Zitat von Noppenklopper
Das stimmt.
Es stellt sich nur die Frage, ob Du dann gegen den Händler einen Anspruch auf Wandlung (oder im Extremfall sogar Schadenersatz) wg. Sachmängelhaftung hast.
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Ja und der Händler dann gegenüber dem Lieferanten usw
Und dann die Frage wer dann wem nachweisen muß das es so war....
Sprich: der Händler kann ja sagen als er den ausgeliefert hat war der iO. Der Spieler hat den nachträglich behandelt oder unsachgemäß behandelt. Den Zustand im augenblick des verkaufs nachzuweisen wenn 3 Monate später ne Beschwerde kommt wird schwierig...
Und wer dafür klagt (30 Euro für nen Belag.....Schadenersatz eher unwahrscheinlich->nachweis des Schadens) muß schon ne gute Rechtschutzversicherung oder zuviel Geld haben....