Zitat:
Original geschrieben von aleol
Wo ist denn diese Aussage des DTTB bezüglich der Intention der Regel zu finden ?
Ich kenne nur den Regeltext:
"2.6.4 Der Ball muss sich vom Beginn des Aufschlags bis er geschlagen wird oberhalb der Ebene der Spielfeldhälfte und hinter der Grundlinie des Aufschlägers befinden und darf durch keinen Körper- und Kleidungsteil des Aufschlägers oder seines Doppelpartners für den Rückschläger verdeckt werden.
(Anm.: Absicht dieser Regel ist es, dass der Rückschläger den Ball während des gesamten Aufschlagvorganges sehen kann. Der aufschlagende Spieler bzw. das aufschlagende Paar dürfen nichts tun, was den Rückschläger daran hindern könnte, den Ball von dem Zeitpunkt, an dem er die Hand des Aufschlägers verlässt, sowie die Seite des Schlägers zu sehen, mit der er den Ball schlägt.)
2.6.5 Es liegt in der Verantwortlichkeit des Spielers, so aufzuschlagen, dass der Schiedsrichter oder der Schiedsrichter-Assistent sehen kann, ob der Aufschlag in allen Punkten der Aufschlagregel entspricht."
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Warum das nicht in die Regel integriert wurde, ist ganz einfach: an diesem Teil der Regel hat sich nichts geändert. Es war auch bisher schon so, dass der Schiri die korrekte Ausführung des Aufschlages beurteilen und dazu diesen eben sehen können mußte.
Diese Aussage des DTTB habe ich von Herrn Schreiber ( er hat die Durchwahl 18

), mit dem ich gestern fast 30 Minuten lang darüber diskutiert habe, ob es wirklich sein kann, dass auf einer Seite der Platte nun nur noch Rück- bzw. Vorhandaufschläge möglich sein werden.
Tja, und da du den Regeltext kennst, kannst du das aus diesem ja eigentlich auch herauslesen; maßgeblich ist schließlich NUR der Regeltext, nicht die eingefügte Anmerkung.