Zitat:
Original geschrieben von Sascha Eichmann
Diese Aussage des DTTB habe ich von Herrn Schreiber ( er hat die Durchwahl 18 ), mit dem ich gestern fast 30 Minuten lang darüber diskutiert habe, ob es wirklich sein kann, dass auf einer Seite der Platte nun nur noch Rück- bzw. Vorhandaufschläge möglich sein werden.
Tja, und da du den Regeltext kennst, kannst du das aus diesem ja eigentlich auch herauslesen; maßgeblich ist schließlich NUR der Regeltext, nicht die eingefügte Anmerkung.
|
@ Sascha Eichmann: O.K. mag sein, daß der Herr Schreiber das gesagt hat, dennoch bin ich immer noch der Meinung daß es eigentlich nicht Sinn der Aufschlagregel sein kann, daß auf einer Seite nur VH- und auf eienr Seite nur RH-Aufschläge gemacht werden können. Und auf die Stellungnahme des DTTB, in der das klipp und klar gesagt wird, bin ich dann doch gespannt.
Was die Anmerkung angeht: natürlich fließt auch sie in die Interpretation der Regel ein. Ist es nicht auch in der Rechtssprechung so, daß auch die Absicht eines Gesetzes von den Gerichten berücksichtigt ist ? (das weißt Du als Jura-Student sicher besser als ich, aber auch mit meinen eher laienhaften Kenntnissen aus dem WiWi-Studium bin ich mir da recht sicher.)
Und selbst wenn nicht, ist schon aus 2.6.4 immer noch Fakt, daß der Rückschläger den Ball sehen muß, auch wenn Du das verneinst. Schon komisch, daß in der Regel ausdrücklich darauf hingewiesen wird, daß der Rückschläger
den Ball die ganze Zeit sehen können muß und der Schiedsrichter nur
den Aufschlag , wenn das nun angeblich genau andersherum sein soll:
Zitat:
Original geschrieben von Sascha Eichmann
Und auch in den unteren Klassen muß der Schiri, nicht der Rückschläger den Ball sehen können!
|
Wie dem auch sei, ich hoffe daß die Schiris schon verstärkt darauf achten, daß offensichtlich falsche Aufschläge weggezählt werden. Sollte das allerdings auf einmal nur noch durch die anfangs beschriebene Maßnahme möglich sein (komisch, wie haben dienn die Schiris bisher die Aufschläge beurteilen können), dann gehört meiner Meinung nach die ganze Aufschlagregel neu überarbeitet.
Aber wie ja schon gesagt wurde, selbst nach alter Regel mußten die Schiris den Aufschlag ja beurteilen können, eine einfache Rücknahme der neuen Regel würde dieses Problem also gar nicht lösen.