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Alt 03.08.2007, 02:28
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richie richie ist offline
Ostfriese
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Privat-Insolvenz richtig?

Kleiner Auszug aus dem Insolvenzrecht:

1.Versuch die angefallenen Schulden selbst zu tilgen z.B Raten-oder Teilzahlung

2. Nach Scheitern des obigen Versuchs kann der Antrag durch Vorlage von Belegen, die eine Schuldnerberatung oder ein Rechtsanwalt ausstellt die Privatinsolvenz beantragt werden

3. Wird dem Antrag stattgegeben beginnt die Wohlverhaltenszeit ( früher 7 jetzt 6 Jahre). Sämtliches nichtpfändbares Einkommen und Vermögen muß zur Schuldentilgung aufgewendet werden. Heute werden sogar die Gerichtskosten gestundet während früher der Schuldner die Kosten im Voraus zahlen musste

4. Konsequenz ( keine Bankkredite, Handyverträge od. ähnliches möglich, auf Urlaub oder Erwerb von Luxusartikeln muß verzichtet werden)

5. Nach Ablauf der Wohlverhaltensphase werden Restschulden erlassen


Was haltet ihr vom Insolvenzrecht bzw. die Konsequenzen aus diesem Recht?

Mögliche Streitpunkte können z.B. sein:

a) leichtfertige Kreditvergabe ( Banken,Versandhäuser o.ä.)

b) Schaden für die Wirtschaft ( durch entgangene Bezahlung für Waren oder Dienstleistungen) in Klein u. Mittelständischen Unternehmen droht ggfs Entlassung der Mitarbeiter, da durch entgangene Bezahlung selbst in die Insolvenz getrieben

c) Dummheit der Schuldner ( können ihre Einnahmen nicht mit Ausgaben aufrechnen und schätzen die Lebenshaltungskosten zu niedrig ein)

d) absichtliche Überschuldung ( kommt öfter vor als angenommen)= Sozialschmarotzer

e) dem Schuldner wird es zu einfach gemacht den Zahlungen nicht nachzukommen

Eure Empfindungen u. Meinungen zu diesem Thema?
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