Zitat:
Zitat von Englishmen
Auszug aus der Wettspielordnung des Kreises:
3.3 Jede Mannschaft hat – gemäß WO, G 4.1, 2. Absatz – das Recht, einen Wochentag als Heimspieltag anzugeben. Für den Fall der Ablehnung durch die jeweilige Gastmann*schaft 14 Tage vor dem verbindlichen Termin ist zusätzlich ein Ausweichspieltag (Samstag oder Sonntag) zu benennen. Hierzu lädt der Gastgeber schriftlich spätestens 10 Tage vorher ein.
Soll heissen, selbst wenn in Click-TT ein Wochenspieltag anerkennt wurde, ist diese Zustimmung nicht maßgebend....
....das nur mal so am Rande
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Richtig :
Außer bei den Terminen Sa. 18:30 Uhr und So 10:00 Uhr kann jeder Gastverein einen Termin ablehnen. Der Wochenspieltag im Click-TT ist in der ersten Phase maßgebend. Wenn eine Verlegung gewünscht ist, muss der Verein aktiv werden.
Der Kreis lässt also zwei Vorgehensweise zu. Ob das glücklich oder durchdacht ist, bezweifle ich etwas. Jedenfalls kann es viel Verwirrung geben.
Viele Grüße
Norbert