Zitat:
Zitat von VL-Maskottchen
Kann mir schon jemand etwas über die Konsequenzen sagen, die einen Spieler ereilen, der beim spielen mit einem geleimten Schläger erwischt wird?
Ist das Spiel dann verloren, ist der Wettkampftag beendet oder wird man für zwei Spiele gesperrt?
Oder noch besser: alle unterzeichnen eine Ehrenerklärung, nachdem sie bei Zuwiderhandlungen ein Jahresgehalt an den DTTB abgeben müssen...
Wäre für ernst gemeinte Antworten dankbar... 
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Kurzform aus Telefonat mit dem DTTB:
Kleben nicht erlaubt. Wer klebt auf eigene gesundheitliche Gefahr, Rechtliche Folgen. Bis zur offiziellen Einführung des Enezgeräts und der damit verbundenen Kontrollen Verfahren und Strafen gibt es keine Kontrollen die beweiskräftig sind. Also zb schnüffeln des SR am Belag oder Kleber sind kein beweis. Ohne Beweis keine Strafe. Ergo: Man DARF nicht mehr mit den verbotenen Klebern kleben. Man KANN es aber machen ohne ein Strafe fürchten zu müssen weil es noch nicht nachgewiesen werden kann.
Daraus folgt: Selbst wenn du jemand beim Kleben siehst und der nicht so blöd ist zu sagen ja das ist verbotener Kleber kannste nix machen. Der kann immer sagen das ist zugelassener Kleber...das Kleben selbst ist ja nicht verboten nur die Kleber. Und wenn du es 100 m gegen den wind richst das das kein Wasserkleber ist. Es ist kein Beweis.