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Alt 07.08.2007, 12:03
Abwehrtitan Abwehrtitan ist offline
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AW: Privat-Insolvenz richtig?

@bibu

Ich hatte extremes Glück, muß heute meiner Ex keinen Unterhalt mehr bezahlen, weil Sie Vollzeit arbeitet (die Kinder sind nun groß genug), Sie hat sich nicht auf die faule Haut gelegt (Hut ab !), zahle ergo für meine girls, das ist auch o.k. so, allerdings muß man hier wieder sehen (sind die Hälfte der Zeit bei mir, wohnen nur 1 km entfernt) da habe ich nochmals Kosten, über den Kindesunterhalt hinaus. Derzeit läuft in letzter Instanz ein interessanter Prozeß, könnte so enden, daß die Einkommen der Eltern gegeneinander gerechnet werden und die Anwesenheitszeiten in den einzelnen Haushalten mitgewertet werden, dann siehts richtig gut aus für mich (allerdings nur wegen der Anwesenheitszeiten der Kids in meinem Haushalt, die Gehälter differieren stark), dann würde ich mich wenigstens nicht mehr gezwungen fühlen, was ich freiwillig leiste ist eine andere Geschichte.

Auch in Sachen neuer Partnerschaft hatte ich nie ein Problem, ich wurde wie vorher beschrieben dankenswerterweise nicht zahlungsunfähig, und ein bißchen "Fett" hatte ich noch über. Nur ein zweites Mal hätte ich mich nie mehr wieder diesem Risiko ausgesetzt, meine Frau hat das verstanden und so sind wir finanztechnisch betrachtet "zwei Welten". Sie arbeitet, ich arbeite, alles gut, jeder hat sein Geld, und was freiwillig geschieht, wie gesagt andere Geschichte.
Übrigens kann man das noteriall heute sehr weitreichend regeln (wenn man keine gemeinsamen Kinder hat). Wir haben alles ausgeschlossen, Unterhalt, wir erben noch nicht mal voneinander, eine Trennung heute würde 5 Minuten dauern (Vorlage des Vertrags + Richterspruch) und alles wäre in den vorehelichen Stand gesetzt.

Zu Deinen Fragen:

1) Du wirst wie jeder andere Arbeitslose behandelt, also Jobablehnung ist
eventuelle Sperrfrist, alles was Du verdienst geht 6 Jahre lang durch die Hand eines Verwalters (Vormund, der vom Insolvenzgericht bestimmt wird, außer Du benennst jemand den das Gericht dann prüft und freigibt), Dir wird der "Selbstbehalt" an die Hand gegeben. Du darfst keine Kredite aufnehmen oder Ratengeschäfte tätigen, bei Zuwiderhandlung bedeutet das = kein Wohlverhalten, ergo keine Restschuldbefreiung.

2) Schwarzarbeit ist für den "Insolventen" ebenso verboten wie für jeden anderen Bürger, wer sich dabei ertappen läßt hat keine kleinen Probleme.
Besondere Überwachung gibt es meines Wissens nicht, daher logisch ein enormer Anreiz.

3) Wer nach Restschuldbefreiung erneut pleite geht wird erneut vom Insolvenzgericht geprüft (wie beim ersten Mal, allerdings deutlich strenger), und auch angenommen (falls die Prüfung positiv verläuft). Voraussetzung ist übrigens wie beim ersten Mal daß man die Kosten für Eröffnung des Insolvenzverfahrens (ca. 3.000 €) auch aufbringen kann, sonst bist Du ausgeschieden. Viele leihen sich das Geld von Verwandten, oder verkaufen was sie halt noch haben, um die Chance wahrnehmen zu können.
Es hat schon Leute gegeben (hier kann ich über die Insolvenzrichter nur den Kopf schütteln) die Darlehensreste dafür verwendet haben.

Wichtig ist vielleicht zu wissen, daß vor Annahme durch den Richter erst eine außergerichtliche Einigung mit den Gläubigern versucht werden muß, Es genügt wenn ein Gläubiger ablehnt, er muß das nicht begründen, kann also auch "bösartig" jemand in die Insolvenz zwingen. Ich hatte so einen Fall im Bekanntenkreis, dort ist die außergerichtliche Einigung geglückt mit einer Quote von knapp über 10 % (Voraussetzung hier war, daß der Hauptgläubiger /Finanzamt) zustimmt. Die haben wohl lieber 10 % genommen als nichts, war eine alleinerziehende Mama (da ist nun wirklich selten was zu holen.

Eine deutliche Rüge erteile ich den Banken wegen Ihres früheren Verhaltens (heute hat sich viel geändert bei Finanzierungen, ohne Eigenkapital gibts kein Häuschen mehr, auch bei Krediten wird das Rating ganz anders betrieben (so weit hat Basel II gut gewirkt).
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