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AW: Wahrnehmung der Kleberegel
Nee, nee, hier geht die Vergleichsargumentation durchaus nicht ins Leere.
Ich habe schon ein paar Mal geschrieben, dass ich mich der Regel unterwerfen werde, wenn auch zähneknirschend.
Aber die ITTF greift in einen Bereich ein, in dem sie nur bedingt regelungsbefugt ist. Grundsätzlich hat es die ITTF oder auch den DTTB nichts anzugehen, was ich mit meiner eigenen Gesundheit mache. Das ist auch der Grund, warum der Staat zB nicht das Rauchen verbieten kann (s. Art 2 Abs. 1 Grundgesetz). Der persönlichen Freiheit des Grundgesetzes unterliegt zunächst auch mal das Recht, meinen Schläger frischzukleben. Diese Rechte können nur eingeschränkt werden, wenn ihnen ein überragend wichtiges Gemeingut gegenüber steht.
Das ist zB beim Rauchen die Volksgesundheit. Daher kann der Staat - bzw. die Länder, die ja dafür zuständig sind - ein Rauchverbot an allen möglichen Orten verfügen. Aber er kann dem Einzelnen nicht untersagen, zu Hause seine Gesundheit zu ruinieren.
Und ebenso sehe ich das mit dem Kleben. Wenn ich mich zu Hause hinhocke (oder auch in mein Auto), ist das meine freie Entscheidung, das Risiko (welches eigentlich nun genau?) in Kauf zu nehmen und zu kleben. ITTF und DTTB können aus meiner Sicht regeln, dass in keinem Raum der Halle mehr geklebt werden darf (was sie ja schon getan haben) oder sie können das von mir aus noch auf das gesamte Hallengelände ausweiten.
Daher trifft der Vergleich im Grunde schon irgendwie zu.
Aber was soll's? Ändern, werden wir das sicher nicht. Also richten wir uns drauf ein.
Gruß, Markus
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