Weiß jemand darüber Bescheid, wann ein Belag gewechselt werden muss, wenn er beschädigt ist?
Bei mir geht es konkret um einen Langnoppenbelag, bei dem ziemlich in der Mitte eine einzige Noppe abgebrochen ist. Ansonsten noch kein Noppenverlust.
Jetzt geht es mir darum, ob ich mit dem Belag offiziell noch spielen darf?
In den Regeln A steht folgendes:
"4.7 Geringfügige Abweichungen von der Vollständigkeit
des Belags oder der Gleichmäßigkeit seiner
Farbe, die auf zufällige Beschädigung, auf Abnutzung
oder Verblassen zurückzuführen sind, können
zugelassen werden, sofern sie die Eigenschaften der
Oberfläche nicht entscheidend verändern."
Da stellt sich dann aber die Frage, ab wann die Oberfläche entscheidend verändert ist und was eine geringfügige Abweichung darstellt. Ist das bei nur einer abgebrochenen Noppe schon der Fall?
Und was ist, wenn ein gegnerischer Spieler das dann vor dem Spiel moniert, wenn er sich den Schläger anschaut und der Belag sollte aber eigentlich noch regelgerecht spielbar sein?
Wäre schön, wenn hier jemand Regelkundiges mit gesicherten Informationen Auskunft geben kann.