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AW: In welchem Belagszustand darf ein Belag noch gespielt werden?
1. Zu der mm2 - Angabe: Die zugehörige Regelstelle ist A 4.3.1: "'Gewöhnlicher Noppengummi' ist eine einzelne Schicht aus nicht zellhaltigem (d. h. weder Schwamm- noch Schaum-) Gummi - natürlich oder synthetisch - mit Noppen, die gleichmäßig über seine Oberfläche verteilt sind, und zwar mindestens 10 und höchstens 30 pro Quadratzentimeter."
2. Die Frage, wann eine Schlagfläche "entscheidend verändert ist", wird in der Regel B 3.1.2.10 beantwortet: "Der Oberschiedsrichter ist verantwortlich für die Entscheidung in allen Fragen der ... Zulässigkeit von Spielkleidung, Spielmaterial und Spielbedingungen."
Im allgemeinen dürfte hierbei das Fehlen einer einzigen Noppe keine Unzulässigkeit des Belages nach sich ziehen, das ergibt sich aus der schon zitierten Regel A4.7 über geringfügige Abweichungen. Bei mehreren Noppen hängt es davon ab, wo auf der Schlagfläche diese fehlen. Ich persönlich habe z.B. bei einer Bayerischen Meisterschaft drei einzelne fehlende Noppen, über die Schlagfläche verteilt, zugelassen, durchgehend am Rand 0,5 cm fehlende Noppen jedoch nicht.
In Spielklassen ohne OSR übernimmt der Spielleiter diese Entscheidung, d.h. es wäre gemäß WO A16 vor Beginn (!) des fraglichen Einzelspiels Protest gegen die Verwendung des Schlägers einzulegen, und der Spielleiter entscheidet nachträglich darüber. (Wobei es Sinn macht, gleich ein Foto des Schlägers mitzuschicken, nachdem heute fast jeder ein Fotohandy hat.) Das Risiko liegt dann beim Spieler der mit dem evtl. unzulässigen Belag gespielt hat, obwohl dieser vor Spielbeginn moniert wurde.
Beispiele für dieses Vorgehen gibt es durchaus. In Bayern ließ sich vor ca. 3 Jahren ein Sportgericht nach einem Spielerprotest nachträglich einen Schläger vorlegen und entschied dann über den Verlust des betreffenden Spiels(allerdings ablehnend).
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