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Alt 09.08.2007, 22:23
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n0pp3nb3tz n0pp3nb3tz ist offline
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AW: Wahrnehmung der Kleberegel

Zitat:
Zitat von Klaus123 Beitrag anzeigen
Sorry, das ich mir nicht den ganzen Thread reingezogen habe: Fastest112 sagt, daß eine Schnüffelprobe nicht beweiskräftig ist. Wie sieht es aus, wenn ein gegn. Spieler einen anderen beim Frischkleben sieht, kann er das als Beweis geltend machen?

Im übrigen verstehe ich immer noch nicht wie eine "Verlautbarung" etwas verbieten kann, ich dachte für Regeln ist das Regelwerk da, und da kann ich kein sofortiges Verbot finden.

Die Saison beginnt bald und ich hoffe, der offizielle Text des DTTB kommt bald raus, damit das Verwirrspiel ein Ende hat. Und die Zulassungliste der ITTF ist immernoch leer, bei denen scheint das Wort "kurzfristig" auch sehr dehnbar zu sein.
Ich glaube nicht, dass dir das was bringt, wenn du jemanden beim Kleben erwischst.
Denn er sagt dann einfach, dass der Kleber keine Lösungsmittel enthält, du schaust dir die Dose an und meinst, da sind aber Lösungsmittel drin. Daraufhin meint dein Gegner, dass er aber den Kleber umgefüllt hat.
Du riechst dran und bist dir 100(0)%ig sicher, dass der Kleber Lömi´s enthält und dein Gegner schaut dich grinsend an und meint nur, dass du ihm das nicht beweisen kannst.
Und genau mit dieser Aussage hat er Recht. Er weißes, du weißt es, aber es gibt keine Methoden, die (im extremsten Fall) vorm Sportgericht rechtskräftig wären, ihm seine "Straftat" zu beweisen.

In der Saison 2008/09 wird sich das aber ändern...
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