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Alt 09.08.2007, 22:28
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AW: Wahrnehmung der Kleberegel

Zitat:
Zitat von Klaus123 Beitrag anzeigen
Sorry, das ich mir nicht den ganzen Thread reingezogen habe: Fastest112 sagt, daß eine Schnüffelprobe nicht beweiskräftig ist. Wie sieht es aus, wenn ein gegn. Spieler einen anderen beim Frischkleben sieht, kann er das als Beweis geltend machen?

Im übrigen verstehe ich immer noch nicht wie eine "Verlautbarung" etwas verbieten kann, ich dachte für Regeln ist das Regelwerk da, und da kann ich kein sofortiges Verbot finden.

Die Saison beginnt bald und ich hoffe, der offizielle Text des DTTB kommt bald raus, damit das Verwirrspiel ein Ende hat. Und die Zulassungliste der ITTF ist immernoch leer, bei denen scheint das Wort "kurzfristig" auch sehr dehnbar zu sein.
Frischkleben ist nicht verboten!!!! Nur das kleben mit den VOC haltigen Klebern. Also wenn du jemand beim Pinseln siehst macht er nichts verbotenes (solange er es wie bisher drußen macht). Dann müßtest du wiederum nachweisen, das er Kleber nimmt der VOC enthält. Das wiederum wird schwierig weil es dafür keinen offiziellen Nachweis gibt (auf der Dose kann er ja schreiben was er will usw und schnüffeln ist auch da nicht)

Das Regelwerk enthält ein indirektes Verbot. Man darf nämlich nur mit zugelassenen Klebern kleben bzw mit Klebern mit zugelassenen Lömis. Oder Klebefolien. Aber die Liste ist aktuell leer wie du selber sagst. Ergo dürfte man theoretisch nur mit den Klebefolien Kleben.

Auf den genauen neuen Regltext der den veralteten dann ablöst warten wir alle

Sobald die Enezgeräte dann da sind wird sich das ändern. Da gibt es dann den Beweis. jeder Spieler hat dafür zu sorgen das in seinem Schläger keine VOC nachweisbar sind. Wenn doch hat er nen Problem und Ausreden wie wurde im TT Shop geklebt oder liegt am Reiniger oder Bekläge sind neu usw zählen dann nicht.
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Zitat Kriegela: Zu Tode geänderte Sportart - Rest in Peace - Tischtennis
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