Zitat:
Zitat von Abwehrtitan
@ss
Ich erwarte eine Erklärung wo meine Vorschläge in Grundrechte eingreifen, Du solltest Dich mal über das Grundgesetz informieren, ich denke Du wirst Dich schwer tun, ein Konstrukt zu bilden das Stand hält.
Ich halte Deinen Beitrag für völlig deplaziert. Ich mache hier Vorschläge wie man Insolenzproblematiken besser in Griff bekommen könnte und Du hast nichts anderes vor als mich anzupissen. Was soll das ?
Und ich sagte nicht das man ein Leben lang vom Beeren sammeln leben kann, sinngemäß, und das hast Du genau verstanden soll das bedeuten, daß man viel tun kann um nicht anderen Menschen auf der Tasche liegen zu müssen. Also weshalb gleich diskredittieren ?
Dzu solltest nicht Deine Meinung auf andere übertragen oder es versuchen, das ist billige Polemik ! Wen meine Beispiele interessieren oder nicht, das meine ich, dürfen die anderen user schon selber entscheiden, da brauchen sie keinen Schlaububi wie Dich.
Und nochmals, niemand verunglimpft hier den Hartz IV - ler, nur die "bewußten Nutznießer" wurden angegriffen, vielleicht im Ton zu hart, in der Sache stehe ich dazu.
Und die von Dir erwähnten Gesetze haben deutliche Löcher, mein Lieber.
Dein Argument wir sollten halt Entscheidungsträger werden stimmt schon, aber mein Recht als Bürger beeinhaltet auch ohne pol. Entscheidungsträger zu sein, Mißstände wenn ich sie erkennen kann anzuprangern., das lasse ich mir auch von Dir nicht nehmen.
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Na ja, schnell, aber wohl nicht Korrektur gelesen...
Der Eingriff in die Grundrechte wäre nicht nur konstruierbar, sondern konkret.
"Und die ganzen erwachsenen Menschen, die nicht mit Kohle umgehen können, würde ich zwar einmalig in die Insolvenz entlassen und von Ihren Restschulden befreien (unter u.g. Voraussetzungen), aber lebenslang vom Kreditgeschäft oder den Ratenzahlungsmöglichkeiten ausschließen.
(eventuell Stufenregelungen, sprich Erteilung eines Minimalkredit und Beobachtung durch den "Vormund" wie damit umgegangen wird)
Ein zweite Chance sollte auch erarbeitet werden, deswegen keine Insolvenz ohne therapeutische Begletung, ehe nicht ein vernünftiger Gutachter bescheinigt, daß der "Patient" sein Fehlverhalten erkannt hat, und die "Rückfallgefahr" weitestgehend ausgeschlossen werden kann, würde ich Restschulden nicht erlassen, eine Möglichkeit wäre die Frist dann jahrweise zu verlängern, bis der Kandidat die nötige Reifestufe erlangt hat, um die "freie Wildbahn" entlassen zu werden"
Daß es heute keine Vormundschaft mehr gibt, beunruhigt dich wohl sehr...
Die Privatinsolvenz ist und bleibt eine vermögensrechtliche Geschichte; es ist quasi unmöglich, daraus eine prinzipielle Entscheidungsunfähigkeit zu konstruienen. Dann und nur dann bedürfte es eines BETREUERS in finanziellen Angelegenheiten (NICHT: VORMUND).
'Rückfallgefahr' ist auch schön...
Wie wäre es denn gewesen, wenn es dich nach deiner ersten Ehe 'erwischt' hätte?
Dann wäre ja nach deiner Argumentation schon der Abschluss eines Ehevertrages streitig, wobei die Eheschliessung hierzulande auch debilen, dementen oder sonstwie eingeschränkten Menschen offensteht.
Therapiepflicht ist natürlich auch sehr schön (merkst du eigentlich noch, was du da von dir gibst?)
Ach ja, scheint ja Programm zu sein:
(leicht verkürztes Zitat, geht um Nackis 'Spiegelleute')
"Wenn die mal sterben treten Sie vor den Herrgott mit der Beschwerde, er habe Ihr Recht auf Gesundheit verletzt.
"Ich wünsche den lieben Leuten 10.000 km Leitplankenlackieren, wenn Sie damit fertig sind, sollten Sie anfangen alle deutschen Straßenlaternen zu putzen, und zwar auf Hochglanz, jeden Abend eine Scheibe trocken Brot und ein Glas Wasser, bis Sie freiwillig für Ihre Sozialarbeiter die Gartenarbeit übernehmen und daran Freude haben."
So soll es sein.
Was ich mir wünsche sag ich nicht...