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Alt 15.08.2007, 12:41
Ostfriese Ostfriese ist offline
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Ostfriese ist zur Zeit noch ein unbeschriebenes Blatt (Renommeepunkte ungefähr beim Startwert +20)
AW: Nachträglich erteilte Sperrvermerke

Mit "minimal besser" meinte ich: Die Grenzen, bei denen zwingend umgestellt werden muss, sind knapp überschritten worden.
In anderen Worten: Grundsätzlich sind die Sperrvermerke bei den vorliegenden Bilanzen regelkonform, dagegen kann der Verein nichts tun.
Allerdings: Hätte der Junge 1 Einzel mehr gewonnen, dann hätten zumindest die Spieler an 2.4 bis 2.6 keinen Sperrvermerk bekommen dürfen.


Meine Frage ist viel mehr: Hat der Verein das Recht, nach Bekanntwerden der ganzen Sperrvermerke seine Aufstellung zu ändern und den Jungen in die 2. Mannschaft zu melden? Die 1.Mannschaft besteht auch ohne den Jungen aus 6 Spielern, hätte also auch ohne ihn die Sollstärke erreicht.

Auf der Staffelsitzung wurden die Aufstellungen vorgelesen und dagegen hat niemand Einspruch eingelegt. Erst hinterher erfolgte ein schriftlicher Einspruch durch einen anderen Verein gegen nicht erteilte Sperrvermerke.
Der Staffelleiter hat so lange für eine Entscheidung über den Einspruch gebraucht, dass die Fristen zur Abgabe der Mannschaftsaufstellung verstrichen sind. Nun kann der Verein nicht mehr reagieren und den Jungen in die 2.Mannschaft melden.


Der Einspruch ist übrigens erfolgt, weil der Mannschaftsführer der einen Mannschaft und der Abteilungsleiter der anderen Mannschaft ein privates Problem miteinander haben. Nun versucht die eine Person, sich auf diesem Wege zu rächen - also unterste Schublade. Aber das Recht auf den Einspruch hat man als Staffelkonkurrent grundsätzlich schon, deshalb kann man auch dagegen nichts tun.
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