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Dieser turnusgemäße Wechsel gilt übrigens nicht nur für die Bayerische sondern auch für die VRLTs und die LBRLTs, so dass auch bei diesen Turnieren jeder Bezirk alle 7 bzw. alle 4 Jahre einmal drankommt. Ausnahmen gibt es dann, wenn sich in dem Bezirk, in dem ein Turnier turnusgemäß stattfinden soll, kein Ausrichter findet. Dann können sich auch Ausrichter aus anderen Bezirken bewerben.
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