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Alt 20.08.2007, 00:18
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AW: Nachträglich erteilte Sperrvermerke

Zitat:
Zitat von Ostfriese Beitrag anzeigen
Meine Frage ist viel mehr: Hat der Verein das Recht, nach Bekanntwerden der ganzen Sperrvermerke seine Aufstellung zu ändern und den Jungen in die 2. Mannschaft zu melden? Die 1.Mannschaft besteht auch ohne den Jungen aus 6 Spielern, hätte also auch ohne ihn die Sollstärke erreicht.
Bei uns in Bremen geht es wenn ich mich nicht irre etwas anders. Die Mannschaftsaufstellung muss vom Staffelleiter genehmigt werden. Wenn er dies nicht tut, dann kann der Verein für einzelne Spieler einen Sperrvermerk beantragen, damit sie in der tieferen Mannschaft spielen können.

Streng genommen, kommt der Sperrvermerk also nicht vom Staffelleiter, sondern vom Verein. Demnach ist es also auch möglich eine nicht genehmigte Mannschaftsaufstellung noch zu verändern, so dass die Genehmigung erfolgen kann.
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