Zitat:
Zitat von ridethelightning
[...]Ist doch klar warum, keiner hat Lust, wenn er als einzigster einen berechtigten Einwand hat sich anschließend steinigen zu lassen. [...]
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Grundsätzlich: Wieso sollte man Sanktionen erwarten, wenn der Einwand berechtigt ist?
Ob man sich nun vorher oder hinterher steinigen lässt macht doch eigentlich keinen Unterschied? Finde, dass derjenige ruhig "manns" genug sein sollte, seinen Mund bei der Versammlung aller Parteien aufzumachen...und nicht, unadäquater Weise im Nachhinein per schriftlichem Einspruch, wie das ja scheinbar hier passiert ist....... Sonst hätte man sicherlich im Plenum drüber diskutieren können....aber evt. ewartet der verursachende feine Herr eine Niederlage bei dieser Vorgehensweise und schreibt, aufgrund mangelder Fähigkeiten in eben diesem Bereich, einen schriftlichen Widerspruch...
Naja, "Suum cuique"!