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Zitat von harzentt
Hallo gerner,
Mal abgesehen davon kann euer Jahrbcih von den Terminen her dann auch nicht verbindlich sein, da jeder Verein ja die Möglichkeit hat gegen einen im Jahrbich ausgeweisenen Termin kurzfristig sein Veto einlegen.
Aus meienr Sicht habt ihr eine 90 % - Regelung wie auf Bezirksebene. Lediglich die 14 Tage Absagefrist ist weiterführend. Vielelcht kann ja auch mal einer den Sinn dieser Regelung erklären, da ich derzeit nichts positives darin sehe.
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Verbindlich sind alle Paragrafen in einem Vertrag, auch wenn Vorbehaltsklausen aufgeführt sind.
Ich v
ermute, das die Regelung mit den 14 Tagen vom Kreistag ein Kompromiss war zwischen den Wochentagsspielern und den Wochenendsportlern.
Ich persönlich finde die Regelung gut.