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Alt 27.08.2007, 09:32
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AW: Wahrnehmung der Kleberegel

Zitat:
Zitat von JanMove Beitrag anzeigen
Das heisst aber nicht, dass sie verboten sind sondern nur das sie nicht mehr auf einer sowieso bedeutungslosen Zulassungsliste stehen.
Wo steht, dass nur genau die auf einer Zulassungsliste stehenden Kleber erlaubt sind?


Hierbei handelt es sich offensichtlich um eine Aufforderung, der man nachkommen soll oder kann aber nicht zwingend muss. Ein klares Verbot sieht deutlich anders aus!!

Zitat:
Zitat von Regel-B

2.1 Zugelassenes und genehmigtes Spielmaterial
1. 2.1.1 Für Genehmigung und Zulassung von Spielmaterial ist, im Auftrag des BOD, das Materialkomitee zuständig. Das BOD kann eine Genehmigung oder Zulassung jederzeit zurücknehmen, wenn ihr Fortbestehen für den Tischtennissport schädlich wäre. Anm: Neue Kleber erhalten keine ITTF-Zulassung, wenn sie flüchtige organische Lösungsmittel enthalten.
Das BOD hat ganz klar beschlossen, dass Kleber mit organischen Lösungsmitteln verboten sind. Es soll im Erwachsenenbereich nur keine Kontrolle erfolgen.
Der Tatbestand ist also eindeutig geklärt.
Das Problem ist, dass die Rechtsfolge schwammig gesehen wird.
Die Verwendung der Kleber ist also verboten, dies wird aber nicht sanktioniert.
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Kann man überhaupt von "Leben" sprechen, wo kein Vergnügen ist? (Erasmus von Rotterdam)
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