Zitat:
Zitat von Klaus123
@Hogar
Nein, von einem Verbot kann ich da nichts lesen. Nur davon, daß die Kleber die Zulassung verlieren.
Im Übrigen kann das Board Of Directors auch beschließen, daß ich mit einer roten Zipfelmütze spielen soll. Ich bezweifle die Gültigkeit einer Regel (bzw. eines Verbotes), welche nicht im Regelwerk steht. Wozu gibt es denn ein Regelwerk, wenn da nicht alles drin steht?! Es wäre doch ein leichtes einen neuen Paragraphen in die Regeln einzufügen.
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Das Materialkomitee ist für die Zulassung der Materialien zuständig und das BOD kann die Zulassung zurück nehmen.
Das ist doch alles in Regel B geklärt.
"2.1. Für Genehmigung und Zulassung von Spielmaterial ist, im Auftrag des BOD, das Materialkomitee zuständig. Das BOD kann eine Genehmigung oder Zulassung jederzeit zurücknehmen, wenn ihr Fortbestehen für den Tischtennissport schädlich wäre."
Genau diese Zurücknahme der Zulassung erfolgte am 25.5.07.
"Nach einer Mehrheitsentscheidung des BoD der ITTF sind Kleber, die schädliche flüchtige Verbindungen enthalten, mit sofortiger Wirkung nicht mehr von der ITTF zugelassen."