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Alt 27.08.2007, 15:41
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AW: Wahrnehmung der Kleberegel

Zitat:
Zitat von JanMove Beitrag anzeigen
1. Der Link verweist nur auf eine Pressemitteilung. Zeig mir die Regelstelle, wo steht, dass ab 1. Sept. 2007 nicht mehr mit VOC-haltigen Klebern geklebt werden darf.
2. Eine leere (wie auch volle) Liste kann vieles bedeuten, z. B. auch alle Kleber sind erlaubt. Ansonsten wären auch momentan alle Wassekleber nicht erlaubt. Des weiteren wären auch alle klassischen Beläge an und für sich schon nicht erlaubt, da die Ober- und Untergummis mit eben solchen Klebern zusammengefügt wurden.
Wenn Deine Interpretation richtig wäre, dann dürfte man momentan nur mit den neuen BIOS-belägen spielen, die mit einer Klebefolie befestigt wurden. Alles andere wäre schon per se verboten und wir könnten den TT-Betrieb getrost einstellen. Gemäss manchen hier im Forum müsste man dann schon mal pauschal gegen jeden Schläger (abgesehen von der oben angegebenen Variante) Protest einlegen.

Soviel nur zu denjenigen, die die Verlautbarungen überinterpretieren. Es ist doch vollkommen lächerlich mit irgendwelchen Schnüffeltests zu argumentieren usw. ....
Es wird jetzt einfach noch ein Jahr geklebt und danach ist der Käs gegessen. Warum sind TT-Spieler immer so kompliziert??
"Zudem ist die Verwendung von Klebern, die schädliche Lösungsmittel enthalten, ab sofort verboten, ohne dass allerdings kontrolliert wird. Ab sofort heißt hier ab Veröffentlichung der neuen Regelungen durch die ITTF."

siehe: http://www.fttb.de/htm/News/Berichte.../06_07_001.htm
Wenn es eine Liste mit zugelassenen Klebern gibt, diese aber leer ist, dann bedeutet es nicht, dass alle Kleber erlaubt sind, sondern dass kein Kleber erlaubt ist. Denn in dieser Liste stehen ja die zugelassenen Kleber.
Streng genommen sind dann nur die Klebefolien erlaubt. Da gibt es für mich keine andere Auslegung.
Problematisch finde ich, dass zugesichert wird, das Kleben nicht zu kontollieren, denn der Schiedsrichter ist doch laut Regel dazu verpflichtet die Schläger zu kontrollieren.

Nun bin ich kein Schiedsrichter, doch wenn der Schiedrichter der Meinung ist, dass ein Schläger nicht zugelassen ist, dann darf er ihn auch nicht zulassen.
Dann darf man ihn auch nicht durch einen eventuellen Eklat erpressen.

Nun bin ich auch nicht für einen Schnüffeltest, doch die eigene Argumentation wird nicht dadurch besser, dass ich die Argumente der Anderen als lächerlich bezeichne.

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Kann man überhaupt von "Leben" sprechen, wo kein Vergnügen ist? (Erasmus von Rotterdam)
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