|
Vorschrift zum Gepäck:
"Entflammbare, explosive oder giftige Artikel im Gepäck sind grundsätzlich verboten."
Und wenn einer am Flughafen ins Gepäck guckt und da lächelt ihn ne Dose mit nem Warnsiegel "leicht entzündlich" an, dann wäre es wahrscheinlich seinerseits ein Vergehen, daß nicht rauszuholen, so kleinlich uns das als einzelnem erscheinen mag.
Und wenn die ein Auge zudrücken oder auch nicht ordentlich nachsehen dann können wir das noch lange nicht als "Normalfall" nehmen. Die Vorschriften bestehen.
Mir wäre unwohl wenn ich wüsste, daß einer nen Koffer voll Dosen mit Bremsenreiniger ins Flugzeug mitgenommen hat. Sind ja auch "nur" Lösungsmittel. Das geht vielleicht hundert mal gut, aber wenn mal was passiert, dann sind die folgen katastrophal.
|