Einzelnen Beitrag anzeigen
  #34  
Alt 05.09.2007, 12:39
henrypijames henrypijames ist offline
registrierter Besucher
Foren-Stammgast 4000
 
Registriert seit: 13.06.2004
Beiträge: 4.820
henrypijames ist ein sehr geschätzer Mensch dessen Wort hier Gewicht hat (Renommeepunkte mindestens +250)henrypijames ist ein sehr geschätzer Mensch dessen Wort hier Gewicht hat (Renommeepunkte mindestens +250)henrypijames ist ein sehr geschätzer Mensch dessen Wort hier Gewicht hat (Renommeepunkte mindestens +250)henrypijames ist ein sehr geschätzer Mensch dessen Wort hier Gewicht hat (Renommeepunkte mindestens +250)henrypijames ist ein sehr geschätzer Mensch dessen Wort hier Gewicht hat (Renommeepunkte mindestens +250)
AW: Androhung von Gewalt- Eure Reaktion?

Zitat:
Zitat von karoer Beitrag anzeigen
allein die Androhung von Gewalt ist noch nicht unbedingt eine Straftat, aber beim Sport absolut nicht zu tolerieren
Wie bitte?

Strafgesetzbuch, P. 240 - "Noetigung":

(1) Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Rechtswidrig ist die Tat, wenn die Anwendung der Gewalt oder die Androhung des Übels zu dem angestrebten Zweck als verwerflich anzusehen ist.

(3) Der Versuch ist strafbar.

[...]
Mit Zitat antworten