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Alt 05.09.2007, 13:19
karoer karoer ist offline
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AW: Androhung von Gewalt- Eure Reaktion?

§ 241 StGB

I. ..."nötigt"...

d.h. ...A muß wollen, daß B sich auch genötigt fühlt, das zu tun, was A verlangt

II. ..."zu dem angestrebten Zweck"...

d.h., nicht jede Androhung von Gewalt ist gleich Nötigung.

Geändert von karoer (05.09.2007 um 13:27 Uhr)
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