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Wenn der Beschluss ordnungsgemäß gefällt wurde ( also termingerechte Ladung aller Mitglieder), muss normalerweise nur auf dem Amtsgericht eine Abänderung im Vereinsregister vorgenommen werden ( macht dann i.d.R. der Rechtspfleger vor Ort).
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Gänzlich frei von Signaturen...
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