Zitat:
Original geschrieben von sVeNd
das sehe ich anders, ich finde es noch schlimmer. wenn die fdp jetzt wirklich deswegen vor bundesverfassungsgericht zieht, dann ist das in meinen augen einfach völlig daneben. ein gericht, das eigentlich mit der wahrung und überprüfung der verfassung und also der grundrechte jedes einzelnen beschäftigt sein sollte, mit einer derartigen banalität zu behelligen, spiegelt leider nur zu gut die immer weiter um sich greifende politische tendenz, gegen missliebige entscheidungen gleich durch anrufen des bverfg vorzugehen, wieder..
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Sorry, aber die FDP ist als Partei beteiligtenbefähigt, einen Rechtsstreit vor dem BVerfG zu führen, wenn sie sich in ihren Grundrechten verletzt fühlt ( hier die Chancengleichheit).
Es stimmt zwar, dass das BVerfG keine Superrevisionsinstanz ist, aber in einigen besondern Fällen, in denen der Fall rascher Klärung bedarf ( also nicht auf dem ordentlichen Gerichtsweg erst nach der BT-Wahl), besteht durchaus die Möglichkeit, dass BVerfG direkt anzurufen.