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AW: Das Rittertum der Moderne (Finanzamt)
Der "kleine Mann" hat doch kaum Chancen überhaupt etwas geltend zu machen, wer als Angestellter oder Arbeiter eine Steuererklärung abgeben muß kommt selten über den Werbungskostenfreibetrag hinaus , und ohne Beleg werden doch angeblich Werbungskosten nicht anerkannt (sprich wenn die besagten MA keine Rechnung auf Ihren Namen vorweisen können werden Ihnen diese Schulungsaufwände ohnehin gestrichen). Warum also eine Querkontrolle ? Wenn das FA nach seinen Richtlinien korrekt arbeitet kann gar kein "Unterschleif" stattgefunden haben. Ich meine diese Prüferin hätte sich den Hinweis an den Firmenchef sparen können.
@peter igel
Steuerbetrug bei den "kleinen Leuten" gibt es eher selten (mangels Gelegenheit), so richtig beschissen wird doch an anderer Stelle, wenn auch rechtlich einwandfrei (Verlustabschreibung ausländischer Töchter im Inland, etc.). Mit diesem Gag hat es die Allianz oder Daimler u.a. geschafft auf deutschem Boden keine Mark Steuern abgeben zu müssen.
Der Hanswurst von nebenan (natürlich auch ich) ist so gläsern, daß das FA noch nicht mal ne Erklärung benötigen würde um ziemlich genau die Steuerschuld bestimmen zu können.
Das ganze Steuerrecht gehört auf den Prüfstand, macht aber keiner, ist ja auch die geilste Einnahmequelle. Und nicht vergessen, mit einem einfachen für jedermann duchschaubaren Steuerrecht werden Massen an Lohnsteuerhilfeangestellten und Steuerberatern arbeitslos.
Die letzte Meldung zum Steuerrecht finde ich besonders witzig, keiner weiß ob die Geschichte mit der Pendlerpauschale rechtens ist, das muß nun höchstrichterlich geprüft werden. Man könnte ja auch mal anständig arbeiten und die juristischen "basics" vorab klären.
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