Die Regel beschäftigt sich mit den flüchtingen Lösungsmitteln im Kleber:
Zitat:
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3.2.4.1 Es liegt in der Verantwortlichkeit jedes Spielers zu gewährleisten, dass Schlägerbeläge mit Klebstoffen auf dem Schlägerblatt befestigt werden, die keine schädlichen flüchtigen Lösungsmittel enthalten.
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in 3.2.4.2 steht dann aber:
Zitat:
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3.2.4.2 Tests auf schädliche flüchtige Lösungsmittel werden bei Welt- und Olympischen Titelwettbewerben, bei Pro-Tour-Turnieren und Veranstaltungen des Jugend-Circuit durchgeführt. Ein Spieler, bei dem festgestellt wird, dass sein Schläger ein solches Lösungsmittel enthält, kann vom Wettbewerb ausgeschlossen und seinem Verband gemeldet werden.
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Was ist wenn ich den Belag mit SpinMax behandel?? Der Punkt 3.2.4 ist AUSDRÜCKLICH mit Kleben betitelt. In 3.2.4.2 wird das dann aber wieder verallgemeinert, aber in 3.4.2.1 steht eindeutig Klebstoff.
Wie wird das "alte" SpinMax gewertet? Verboten??
Ich weiß wohl, dass es auch ein SpinMax GreenPower gibt. Aber da das alte ja nicht verboten ist....
Wie seht ihr das? Hab ich da etwas übersehen?
MfG
Jonas