Zitat:
Original geschrieben von Ino
In meinem ersten Absatz stand, daß der Bürger sich einen Eindruck von seinem zukünftigen Kanzler machen solle.
Du antwortest darauf "eben!"
Ich habe schon häufiger festgestellt, daß Recht nicht unbedingt etwas mit gesundem Menschenverstand zu tun hat. Aber sieht man einen solchen Fall als Privatmann S.E. auch nur unter rechtlichen Gesichtpunkten?
Du findest es nicht vernünftig. Aus rechtlicher Sicht befürwortest du also etwas Unvernünftiges. Klasse Ergebnis.
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Also nochmal: zum ersten Absatz: Wenn ich sage, dass sich der Bürger von allen
möglichen , unabhängig von der Wahrscheinlichkeit, dass sie es am Ende tatsächlich werden, Kanzlerkandidaten ein Bild können machen sollen, dann muß ich auch Westerwelle zulassen; ich stelle dabei, im Gegensatz zu dir, nicht auf deren tatsächliche Wahlchancen ab.
In welchen Fällen kommt denn das "Recht" zu unverständlichen Ergebnissen?
Hier war es nun mal so, dass von den Fernsehsendern ein "Duell der Kanzlerkandidaten" gesendet werden sollte. Somit müssen sie auch sämtliche Kanzlerkandidaten zulassen.
Dazu vielleicht noch ein Beispiel aus dem TT: wie würdest du darüber denken, wenn dich der Organisator eines für deine Spielstärke ausgeschriebenen Turnieres nicht zulassen würde mit dem Hinweis, dine Chancen seien ohnehin zu gering?