|
Eine Namensänderung ist m.E. lediglich eine Satzungsänderung, d.h. Mitgliederversammlung - Beschluß mit Zweidrittelmehrheit - Information der betroffenen Stellen: Amtsgericht (Vereinsregister) LSB, Verband ...
Der Austritt einer Abteilung aus einem Verein, also Selbständigkeit, ist etwas ganz anderes. Hier sind Strukturen zu ändern und eine Einigung mit dem Hauptverein herbeizuführen, da dieser die Abspaltung verhindern kann.
|