Zitat:
Zitat von Ludwig
Die eigenen Regeln, an die sich die ETTU in ihren Entscheidungen nicht gahalten haben, sehen den Punktabzug und Spielverlust für den Verein vor, egal wann und wie dieser seinen Spieler bezahlt, Das Sperrkonto hätte also nur den Zweck, den Spieler zu bestrafen oder an einem Verstoß gegen die Regeln zu hindern. Falls der Spieler trotz Sperrkonto gegen die Regeln verstößt, wird genialerweise von der ETTU nichts gegen den Spieler unternommen, sondern laut Regeln muß der Verein bestraft werden, obwohl er sein möglichstes getan hat.
Die ETTU hat wohl auch eingesehn, das ihr Regelwerk Murks ist und in ihrer Sportgerichtsbarkeit gegen die eigenen Regeln entschieden. Ein solcher Verband kann nur noch als lachhaft angesehen werden. Die Vereine hätten sich auf Grund dieser Vorkommnisse eigentlich gegen die Teilnahme an jedem von der ETTU geleiteten Turnier (z.B. Champions Liga) entscheiden müssen und damit diesem Verband die Quittung für sein unprofessionelles Verhalten geben sollen, aber der Lockruf des Geldes war wohl stärker.
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So ist's; und so wurde auch in dem zitierten Thread von verschiedener Seite argumentiert.
Eine Regel überflüssig wie ein Kropf; und nun kann der Verband die Geister, die er rief, kaum noch loswerden - zu recht.
Übrigens ist es gänzlich wirklichkeitsfern, den Spielern den schwarzen Peter zuschustern zu wollen. Es ist ganz und gar nicht deren Aufgabe, alle möglichen Regularien aller infrage kommenden Verbände zu kennen; da ist und bleibt der ARBEITGEBER gefordert. Zweifelt ja auch keiner an, glaube ich.
Ist nun in eine Spielzeit beendet, ist (für mich) selbstverständlich der NEUE Verein verpflichtet, etwaige Spielberechtigungen zu überprüfen.
Da es hier aber offensichtlich (freundlich gesagt) 'Abstimmungsprobleme' zwischen den Verbänden gibt, wird von verschiedener Seite den Spielern die Schuld in die Schuhe geschoben.
Woher sollen die denn wissen, was geht und was nicht, wenn es nicht mal die maßgeblichen 'Legislativen' wissen?
Der Verein ist und bleibt gegenüber dem Verband verantwortlich; bescheißt ein Spieler während ein gültiger Vertrag besteht, hat der Verein dem Spieler gegenüber Regressansprüche, nicht aber der Verband.
M.E. kann sich also die ETTU die Regel - wie schon oft erwähnt - an die Backe tackern, wenn sich der chinesische Verband andere Regularien hat - Gleiches gilt natürlich auch umgekehrt.
Im vorliegenden Fall wird's darüberhinaus noch grotesk, denn weder die Vereine (können nicht wissen, was die Spieler nach Saisonende machen) noch die Spieler (China? Europa? was denn nun?) und sogar die gesetzgebende ETTU (Sanktionen wie Sperren usw. sind ja nicht möglich; nur so was Albernes wie nachträgliche Titel und Geldstrafen, die aber keinem nützen, sondern nur schaden) haben wirklich Handlungsgewalt.
Also ist die Regel Unsinn, oder??????