Zitat:
Zitat von Abwehrtitan
darf man nicht, sagt jedenfalls unsere höchste Richterlichkeit zum Vorstoß unseres Verteidungsministers, der meint, im V-Fall (Terroranschlag mit Flugzeug) sollte ein Land seine Bürger verteidigen dürfen (Abschuß).
Ich erinnere hier an das Jahr 1972 als Herr Leber 2 Kampfjets aufsteigen ließ, als ihm gemeldet worden war, daß zwei Araber ein Flugzeug gestohlen hätten, in der Absicht selbiges, ins, zur Eröffnungsfeier der Olympiade prall gefüllte Münchner Olympiastadion, zu lenken.
Hut ab vor der Entscheidung, bei einem knappen Zeitfenster von wenigen Minuten.
Ähnliches hat nun Herr Jung geäußert und wurde mächtig zurückgepfiffen.
Ich stelle mir vor eine deutsche (oder andere) Großstadt wird ausradiert und kein Schwein hat was unternommen.
Es gibt Nachbarländer wie z.B. Österreich die haben sich entschieden ihr Land zu verteidigen, welcher Meinung seid Ihr ?
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Geiseln würden ja auch beim Absturz umkommen, deshalb sehe ich hier nicht den Fall, daß man Leben gegeneinander aufrechnen würde.
Allerdings wäre wohl in den wenigsten Fällen genug Zeit um eine Maschine noch stoppen zu können.